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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1) Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Regine Stanzl, handelnd unter WachsWerk Bienenwachs Umarbeitung und dem Besteller (Kunden) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Der Besteller stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten daher nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Die Vertragsbedingungen werden mit der Bestellung/Auftragserteilung Bestandteil des Vertrages.

2) Vertragsabschluss

Die auf der Homepage enthaltenen Leistungs- und Produktbeschreibungen dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots persönlich, telefonisch, per E-Mail oder postalisch durch den Kunden. Unsere Angebote sind freibleibend, ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn binnen fünf Werktagen nach Eintreffen des umzuarbeitenden Wachses und der Bestellung bei WachsWerk Bienenwachs Umarbeitung

  • die Umarbeitung begonnen / durchgeführt wird,

  • bestellte Ware an den Kunden geliefert, versendet oder ein Abholtermin angeboten wird,

  • eine Auftragsbestätigung per Post oder E-Mail übermittelt wird oder

  • zur Zahlung aufgefordert wird.

Die Frist beginnt am Tag nach dem Eintreffen des Auftrags durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf das Eintreffen des Angebots folgt. Wird aus ein- und derselben Bestellung nur ein Teil der Produkte versendet oder übergeben, kommt nur über diese ein Kaufvertrag zustande, Vertragspartner ist Regine Stanzl. Liegen mehrere der genannten Möglichkeiten vor, kommt der Vertrag mit dem Zeitpunkt zustande, an dem die erste der genannten Möglichkeiten eintritt. Nimmt WachsWerk Bienenwachs Umarbeitung den Auftrag des Kunden nicht innerhalb der Frist von fünf Tagen an, so gilt dies als Ablehnung des Auftrags, der Kunde ist in der Folge nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebenen Daten wie Liefer- und Rechnungsadresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse zutreffend sind und E-Mails von WachsWerk Bienenwachs Umarbeitung nicht durch technische Einrichtungen wie SPAM-Filter blockiert werden.

3) Widerrufsrecht

Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind beiderseits empfangene Leistungen zurückzugewähren.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden, wobei diese Frist für den Kunden mit der Absendung der Widerrufserklärung oder Ware, für WachsWerk Bienenwachs Umarbeitung mit deren Empfang beginnt.

Für bestellte Leistungen wie Desinfektion und Umarbeitung von Wachs besteht das Widerrufsrecht nur für noch nicht erbrachte Leistungen. Wurden Leistungen bis zum Einlangen des Widerrufs nur teilweise erbracht, werden von WachsWerk Bienenwachs Umarbeitung nur die erbrachten Leistungen verrechnet.

4) Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise sind Endpreise, zu denen gegebenenfalls zusätzlich Versandkosten laut Tarif der österreichischen Post kommen.

Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird Umsatzsteuer nicht berechnet.

Die Zahlungsmöglichkeit/en werden dem Kunden auf der Homepage von WachsWerk Bienenwachs Umarbeitung mitgeteilt.

Die Zahlung ist grundsätzlich sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug und spesenfrei fällig. Die Zahlung ist nur dann als rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn der Betrag binnen fünf Werktagen ab Fälligkeitstag eingelangt ist, bzw. unserem Konto gutgeschrieben wurde. Der Besteller kann den Kaufpreis per Barzahlung, oder Überweisung zahlen. Auch bei unverschuldeten Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 8% über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen, hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.

5) Lieferung und Versand

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab dem Lager von WachsWerk Bienenwachs Umarbeitung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Der Kunde trägt die Kosten und das Risiko des Transportes per Post. Soweit eine Lieferung an den Kunden nicht möglich ist, weil er nicht unter der angegebenen Lieferadresse angetroffen wird oder sich sonst in Annahmeverzug befindet, trägt der Kunde die Kosten für die erfolglose Anlieferung.
Kann die bestellte Leistung / das bestellte Produkt nicht fristgerecht geliefert werden, wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, die gesetzlichen Ansprüche des Bestellers bleiben davon unberührt. Geringfügige Lieferüberschreitungen hat der Besteller jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder Rücktrittsrecht zusteht.
Weiters sind wir berechtigt, entweder die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 2€ pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen und gleichzeitig auf Vertragserfüllung bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. WachsWerk Bienenwachs Umarbeitung haftet nicht für durch längere Lagerung entstehende Veränderungen des Naturstoffes Bienenwachs.

Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Postweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift maßgeblich.

Wir liefern ausschließlich innerhalb Österreichs.

Bei Selbstabholung informiert WachsWerk Bienenwachs Umarbeitung den Kunden per E-Mail oder telefonisch darüber, dass die Ware zur Abholung bereitsteht. Der Kunde kann die Ware nach Terminvereinbarung von WachsWerk Bienenwachs Umarbeitung abholen, dabei entstehen keine Versandkosten.

6) Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, der Versandkosten und allfälliger Spesen im Eigentum von Regine Stanzl. Im Falle des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges stimmt der Käufer der Abholung der Ware auf seine Kosten zu. Bei Zahlungsverzug ist WachsWerk Bienenwachs Umarbeitung berechtigt, die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, WachsWerk Bienenwachs Umarbeitung erklärt ausdrücklich den Rücktritt aus dem Vertrag.

7) Gewährleistung

Es gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung. Soweit nicht vom Gesetz her das Recht auf Wandlung zusteht behalten wir uns die Entscheidung vor, ob der Gewährleistungsanspruch durch Verbesserung, oder Preisminderung erfüllt wird. Eine Abtretung der Ansprüche des Bestellers an Dritte wird ausgeschlossen.

Die Ware ist nach Anlieferung bzw. Übernahme bei Abholung unverzüglich zu kontrollieren, festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels bekannt zu geben. Der Kunde ist aufgefordert, offensichtliche Transportschäden beim Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen, dies hat keine Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.

Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung. Verdeckte Mängel sind nach ihrer Entdeckung unverzüglich zu rügen. Wird ein Mangel nicht oder verspätet gerügt, gilt die Ware als genehmigt - in diesem Fall können keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden.

Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte gegen WachsWerk Bienenwachs Umarbeitung richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, ein Fehler wurde von uns verursacht oder zumindest grob fahrlässig verschuldet. Ein Schadenersatzanspruch für leichte Fahrlässigkeit wird, abgesehen von Personenschäden, ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche des Bestellers (gleich aus welchen Rechtsgründen) sind ausgeschlossen, insbesondere haftet WachsWerk Bienenwachs Umarbeitung nicht für Gewinnentgang oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden.

8) Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Zuständig ist ausschließlich das am Sitz unseres Unternehmens sachlich und örtlich zuständige Gericht.

Erfüllungsort ist die Firmenadresse:

WachsWerk Bienenwachs Umarbeitung

Regine Stanzl

Schloßgasse 3

2241 Schönkirchen Reyersdorf

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